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Physiotherapeut bei Befunderhebung – Bewegung Heilt Innsbruck

Physiotherapie & Krankenkasse in Österreich

ÖGK, BVAEB, SVS, deutsche Krankenversicherung & Zusatzversicherung: wir erklären Dir, welche Unterlagen Du brauchst und wie der Ablauf funktioniert.

Physiotherapie mit Krankenkasse: was brauchst Du?

Für den Ablauf mit der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) und weiteren Sozialversicherungsträgern wie BVAEB und SVS brauchst Du in der Regel eine ärztliche Verordnung. Auch Versicherte deutscher Krankenversicherungen können Leistungen bei uns in Anspruch nehmen und die notwendigen Unterlagen bei ihrer Versicherung einreichen.

Das klingt aufwändiger, bietet Dir aber klare Vorteile: kurze Wartezeiten, flexible Terminvergabe und eine individuell auf Dich abgestimmte Therapie ohne Zeitdruck.

So funktioniert der Ablauf: Schritt für Schritt

1

Verordnung holen

Geh zu Deiner Hausärztin, Deinem Facharzt oder einer anderen Ärztin Deines Vertrauens und lass Dir eine Physiotherapie-Verordnung ausstellen.

2

Termin bei uns vereinbaren

Ruf uns an oder schreib uns, wir finden schnell einen passenden Termin für Dich.

3

Therapie & Honorarnote

Nach der Behandlung erhältst Du eine detaillierte Honorarnote mit allen notwendigen Angaben für Deine Versicherung.

4

Einreichung bei der Kasse

Du reichst Honorarnote und Verordnung bei Deiner Krankenkasse (ÖGK, BVAEB, SVS etc.) ein, per Post, Online-Portal oder persönlich.

5

Rückfragen klären

Falls Deine Kasse noch Angaben benötigt, helfen wir Dir bei Fragen zur Einreichung gerne weiter.

ÖGK: welche Unterlagen sind wichtig?

Die ÖGK benötigt üblicherweise eine ärztliche Verordnung und eine Honorarnote mit den notwendigen Behandlungsdaten. Je nach Verordnung kann eine Bewilligung vor Behandlungsbeginn nötig sein. Frage im Zweifel direkt bei der ÖGK nach, bevor Du Deine Termine fixierst.

Hast Du eine private Zusatzversicherung, kläre bitte direkt mit Deiner Versicherung, welche Unterlagen sie zusätzlich benötigt. Wir stellen Dir die Honorarnote nachvollziehbar aus.

BVAEB, SVS & andere Kassen

Auch als BVAEB-Versicherte*r (Bundesbedienstete, Polizei, Bundesheer) oder SVS-Versicherte*r (Selbständige) kannst Du Physiotherapie bei Bewegung Heilt in Anspruch nehmen. Das Prinzip ist dasselbe: Verordnung holen, Therapie machen, Honorarnote einreichen.

Bitte prüfe direkt bei Deiner Kasse, welche Unterlagen für Dich gelten. Wir stellen Dir alle notwendigen Dokumente aus.

Deutsche Krankenversicherung: Abrechnung möglich

Du bist in Deutschland krankenversichert und wohnst oder arbeitest in der Grenzregion? Kein Problem. Wir stellen auch für deutsche gesetzliche und private Krankenversicherungen nachvollziehbare Unterlagen aus. Die Bedingungen variieren je nach Versicherungsträger — wir helfen Dir, die notwendigen Dokumente korrekt zusammenzustellen.

Sprich uns einfach direkt an, wir klären gemeinsam mit Dir, welche Unterlagen Deine Versicherung benötigt.

Private Zusatzversicherung: Unterlagen richtig vorbereiten

Viele private Zusatzversicherungen benötigen eine ärztliche Verordnung, eine detaillierte Honorarnote und Angaben zur Behandlung. Wir stellen Dir eine nachvollziehbare Honorarnote aus, die Du direkt bei Deiner Versicherung einreichst.

Du weißt nicht, was Deine Zusatzversicherung abdeckt? Ruf einfach bei Deiner Versicherung an und frage nach „physiotherapeutischen Wahlleistungen", oder komm direkt zu uns, wir helfen Dir beim Einordnen.

Physiotherapie ohne Verordnung: direkter Termin

Du brauchst keine Überweisung, um zu uns zu kommen. Du kannst jederzeit einen Termin vereinbaren, ganz ohne bürokratischen Aufwand. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn Du schnell Hilfe brauchst oder den Versicherungsablauf später klären möchtest.

Häufige Fragen zur Krankenkasse

Brauche ich eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie mit ÖGK?
Ja. Für den Ablauf mit der ÖGK brauchst Du in der Regel eine ärztliche Verordnung von einem Allgemeinmediziner oder Facharzt. Ohne Verordnung kannst Du Physiotherapie trotzdem direkt anfragen; für den Krankenkassen-Ablauf ist die Verordnung aber wichtig.
Welche Unterlagen braucht die ÖGK?
Meist brauchst Du eine ärztliche Verordnung und eine Honorarnote mit den notwendigen Behandlungsdaten. Wir stellen Dir die Unterlagen sauber aus und erklären Dir, welche Angaben relevant sind.
Was ist der Unterschied zwischen einer Kassenpraxis und einer Privatpraxis?
Eine Kassenpraxis rechnet direkt mit der Krankenkasse ab. Eine Privatpraxis wie Bewegung Heilt ist ein Wahlleistungserbringer: Wir stellen Dir eine Honorarnote mit den notwendigen Angaben aus, die Du bei Deiner Versicherung einreichen kannst. Der Vorteil: mehr Terminflexibilität, kein Wartezimmer, individuellere Betreuung.
Wie funktioniert der Ablauf Schritt für Schritt?
1. Hole Dir eine ärztliche Verordnung bei Deinem Arzt. 2. Vereinbare einen Termin bei Bewegung Heilt. 3. Nach der Behandlung erhältst Du eine Honorarnote. 4. Diese reichst Du gemeinsam mit der Verordnung bei Deiner Krankenkasse ein. 5. Kläre offene Rückfragen direkt mit Deiner Kasse. Wir helfen Dir gerne dabei, die Unterlagen korrekt zusammenzustellen.
Können auch BVAEB-Versicherte bei Bewegung Heilt behandelt werden?
Ja, selbstverständlich. Auch als BVAEB-Versicherte*r (z. B. Bundesbedienstete, Polizei, Bundesheer) kannst Du Physiotherapie bei uns in Anspruch nehmen. Die Erstattungslogik ist dieselbe wie bei der ÖGK: Verordnung holen, Therapie in Anspruch nehmen, Honorarnote einreichen.
Was braucht meine private Zusatzversicherung?
Das hängt von Deinem Versicherungstarif ab. Viele private Zusatzversicherungen benötigen eine ärztliche Verordnung und eine detaillierte Honorarnote. Wir stellen Dir die notwendigen Unterlagen aus; Details klärst Du direkt mit Deiner Versicherung.
Kann ich Physiotherapie auch ohne Verordnung machen?
Ja. Du kannst jederzeit und ohne Verordnung einen Termin bei uns anfragen. Wenn Deine Behandlung über eine gesetzliche Krankenkasse laufen soll, ist eine ärztliche Verordnung in der Regel nötig. Details zu Zusatzversicherungen klärst Du am besten direkt mit Deiner Versicherung.
Wie viele Einheiten werden von der Krankenkasse erstattet?
Das hängt vom Inhalt der ärztlichen Verordnung ab. Üblicherweise umfasst eine Verordnung 6 bis 10 Therapieeinheiten. Wenn weitere Einheiten notwendig sind, kann Dein Arzt eine neue Verordnung ausstellen. Wir empfehlen Dir, dies rechtzeitig mit Deiner Ärztin oder Deinem Arzt zu besprechen.

Physiotherapie in Innsbruck: Praxis Bewegung Heilt

Adresse & Kontakt

Bewegung Heilt – Praxis für Physiotherapie & Osteopathie

Mitterweg 16

6020 Innsbruck

Österreich

Öffnungszeiten

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Alexander Müller

Alexander Müller

Gründer · Physiotherapeut

Wir lösen die Ursache, nicht das Symptom.

Medizinische Analyse, sofortige Veränderung, nachhaltiges System. Seit 2012 in Innsbruck.

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Beim Ersttermin analysieren wir gemeinsam die Ursache, und Du gehst mit einem klaren Plan nach Hause.

– Alexander Müller